Fantastische Wohnung in Los Boliches.
Fantastische Wohnung in Los Boliches.
Es handelt sich um eine Erdgeschosswohnung mit einer Wohnfläche von 61 m².
Sie besteht aus einem Schlafzimmer mit Einbauschrank, einem Badezimmer und einer voll ausgestatteten, zum Wohnzimmer offenen Küche.
Die Wohnung befindet sich in einem Gebäude mit Aufzug und ist barrierefrei.
Sie ist in gutem Zustand und verfügt über eine Sicherheitstür und ein Sicherheitssystem.
Die Klimaanlage sorgt für Warm- und Kaltluft, die Warmwasserbereitung erfolgt über Solarmodule.
Die Lage im Stadtteil Los Boliches bietet eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, darunter den Bahnhof und nahegelegene Taxistände. Die Nähe zu berühmten Stränden wie Playa de las Gaviotas und Playa La Sirena trägt zur Lebensqualität in diesem Viertel bei. Apotheken und ein Mercadona befinden sich in unmittelbarer Nähe. Ideal als Investition! Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche Besichtigung zur Verfügung.
In Übereinstimmung mit dem Dekret der Junta de Andalucía 218-2005 vom 11. Oktober wird berichtet, dass der angegebene Preis nicht die Kosten enthält, die mit dem Kauf von Immobilien gemäß den geltenden Gesetzen verbunden sind (ITP oder Mehrwertsteuer, Notargebühren, Registrierungsgebühren, Agentur). Die angegebenen Daten sind lediglich informativ und haben keinen vertraglichen Wert. Das Angebot unterliegt Irrtümern, Preisänderungen, Auslassungen, Verfügbarkeit und
Erdgeschoss unter Los Boliches
€ 260.000
Beschreibung
Abmessungen
Bebaut | 61 m2 |
Nutzbar | 51 m2 |
Ebenen | 1 |
Kosten
Gemeinschaft | € 40 pro Monat |
Abfall | Nicht bekannt |
Steuer (IBI) | € 165 pro Jahr |
Energie-Label
CO2 | Nicht bekannt | |
Verbrauch | Nicht bekannt |
Eigenschaften
Klicken Sie auf ein Attribut, um nur Häuser mit diesem Attribut anzuzeigen.
Standort
Referenz: R5127871
Los BolichesCosta del Sol
Spanien
Geschichte
Der Preis enthält keine Kosten und Steuern. Die zusätzlichen Kosten, die der Käufer zusätzlich zum Preis zu zahlen hat, sind: Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für neue Immobilien/1. Übertragungen beträgt 10 % (bzw. 4 % im Falle von geschütztem Wohnraum); oder im Falle von 2. und/oder nachfolgenden Übertragungen die Übertragungssteuer (ITP) 7 %. Außerdem unterliegt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags/der Kaufverträge der AJD-Stempelsteuer (AJD Actos Jurídicos Documentados) in Höhe von 1,2 % des Kaufpreises sowie den Registrierungs- und Notargebühren. In unserem Büro liegt ein Exemplar des entsprechenden Informationsblatts für diese Immobilie gemäß dem Dekret 218/2005 vom 11. Oktober vor.